Lärmaktionsplan Gemeinde Nobitz
Die Durchführung der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen ist in Thüringen eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Sie erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in § 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV und dient dem Umwelt- und Gesundheitsschutz. In einem Lärmaktionsplan (LAP) sollen Maßnahmen zur Bekämpfung der schädlichen Lärmauswirkungen zusammengefasst werden. Für die Gemeinde Nobitz wurde der Lärmaktionsplan erstmalig aufgestellt. Die Kartierung gibt Aufschluss, wo an den Hauptverkehrsstraßen mit negativen Lärmauswirkungen zu rechnen ist.
Die Gemeinde Nobitz erstreckt sich über 47 Ortsteile und besitzt eine Fläche von 100,37 km². Nobitz ist mit seiner Einwohnerzahl von 7.179 (Stand 31.12.2022) die viertgrößte Kommune des Altenburger Landes. Von seiner Fläche betrachtet Nobitz die größte Kommune des Landkreises. Durch die Gemeinde Nobitz führen drei Bundesstraßen (B 7, B 93, B 180) sowie die Bahnstrecken Leipzig-Hof, Erfurt-Gera-Altenburg und Glauchau-Gößnitz-Gera-Göttingen. Aktuell führen 4 Landesstraßen (L 1357, L 2460, L 2464 und L 2466) mit einem relativ geringen Verkehrsaufkommen durch das Gemeindegebiet. Mehrere Landesstraßen wurden bereits vor einigen Jahren aufgrund minderer Frequentierung zu Gemeindestraßen herabgestuft. Um gegen die Lärmimmissionen dieser Infrastruktur Maßnahmen zu entwickeln und ggf. einzuleiten wird dieser Lärmaktionsplan aufgestellt. Betroffen von der Lärmkartierung ist die Gemeinde Nobitz durch die Ostumfahrung von Altenburg der B 7/B93 im Bereich des Ortsteiles Münsa.
Bei der Begutachtung der nach Lärmkartierung betreffenden Gebiete wurde folgende Bewertung vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass Münsa der einzige Ortsteil mit belasteten Anwohnern beim Straßenverkehrslärm (mit einer Person) ist. Andere Ortsteile wurden nicht speziell untersucht, da hier seitens der TLUG kein Verkehrsaufkommen von 3.000.000 Fahrzeugen/pro Jahr festgestellt wurde. Laut Lärmkarte der TLUG liegt der Richtwert tagsüber bei dem einem betroffen Grundstück bei einem Richtwert zwischen 55 bis 59 dB(A). Laut Lärmkarte der TLUG liegt für die Nacht keine Betroffenheit eines Grundstückes bzw. einer Person mit einem Richtwert von über 50 dB(A).
Aktuell besteht aufgrund der Kosten-Nutzen-Analyse und der sehr geringen bis gar nicht vorhandenen Belastung kein Handlungsbedarf. Bei neuen Maßnahmen wird der Lärmaspekt jedoch bei der Planung berücksichtigt. Darüber hinaus werden bei zukünftig auftretenden Problemen individuelle Lösungen gesucht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Nobitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.06.2024 den Lärmaktionsplan der Gemeinde Nobitz beschlossen. Dieser ist damit in Kraft getreten.